Allgemeine Bedingungen
für die Teilnahme an Veranstaltungen und zur Belegung und Nutzung von Beherbergungskapazitäten, Probenräumen und des Inventars der Stiftung Kloster Michaelstein
Musikakademie Sachsen-Anhalt für Bildung und Aufführungspraxis
- nachfolgend Stiftung genannt -
§ 1 Allgemein
Die Stiftung Kloster Michaelstein - Musikinstitut für Aufführungspraxis ist eine Stiftung des
öffentlichen Rechts und u. a. Träger der Landesmusikakademie Sachsen-Anhalt.
Die Stiftung Kloster Michaelstein bietet im Rahmen ihrer satzungsgemäßen Aufgaben Seminare,
Probenphasen, Weiterbildungen , Tagungen und Ähnliches als offene (allgemein ausgeschriebene) Kurse
an oder stellt ihre Belegungskapazitäten für geschlossene Kurse (Belegungen fester Gruppen) zur
Verfügung.
Vertragspartner der Stiftung Kloster Michaelstein sind für offene Kurse die Teilnehmer/innen
und für geschlossene Kurse der/die Verantwortliche des Veranstalters.
(Mit „Vertragspartner“ ist sowohl die Männlichkeits- als auch die Weiblichkeitsform erfasst.)
§ 2 Vertrag / Nutzungsbedingungen
Die begrenzt zur Verfügung stehenden Kapazitäten werden nur im Zusammenhang mit den in § 1
genannten Angeboten vergeben. Die Vergabe/Belegung erfolgt ausschließlich in Verbindung mit der
schriftlichen Anmeldung für die bezeichneten Veranstaltungen. Der Vertrag kommt bei offenen Kursen
durch die Annahme der Anmeldung der Vertragspartner durch die Stiftung zustande. Der/die Anmeldende
erhält darüber eine schriftliche Anmeldebestätigung.
Bei geschlossenen Kursen kommt der Vertrag durch den Abschluss einer Belegungsvereinbarung
zustande.
§ 3 Verpflegung
Die Verpflegung der Vertragspartner erfolgt im Restaurant „Cellarius“. Für die Einnahme der
Mahlzeiten sind folgende Zeitfenster vereinbart:
Frühstück 08:00 – 10:00 Uhr
Mittagessen 12:00 – 14:00 Uhr
Abendessen 18:00 – 20:00 Uhr
Nachmittagskaffee nach Absprache
Vereinbarungen zu den genauen Essenzeiten können am Anreisetag in Abstimmung und in
Abhängigkeit vom Kursablauf mit den Vertragspartnern / Kursleitern erfolgen.
§ 4 Rücktritt vom Vertrag
- Der Rücktritt vom Vertrag ist nur unter den nachfolgenden Bedingungen möglich und hat von jeder Vertragspartei schriftlich per Brief oder Fax zu erfolgen.
- Rücktritt bei offenen Kursen:
- Der Vertragspartner ist berechtigt ohne Angabe von Gründen bis zu 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn schriftlich vom Vertrag zurückzutreten.
- Die Stiftung ist berechtigt ohne Angabe von Gründen bis zu 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn schriftlich vom Vertrag zurückzutreten.
- Tritt der Vertragspartner mit einer Frist von weniger als 4 Wochen vom Vertrag zurück aus Gründen, die er zu vertreten hat, so sind innerhalb des Zeitraumes von weniger als 4 bis zu 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50 % der vertraglichen Leistungen gegenüber der Stiftung fällig. Beträgt der Zeitraum weniger als 2 Wochen, so sind 90 % der vertraglichen Leistungen fällig.
- Bei Rücktritt des Vertragspartners aus Gründen, die der Vertragspartner nicht zu vertreten hat,
ist der Vertragspartner von der Leistung befreit. Gründe, die der Vertragspartner nicht zu
vertreten hat liegen insbesondere vor bei plötzlichen Erkrankung oder in Fällen höherer Gewalt. Die
Nachweispflicht liegt beim Vertragspartner, beispielsweise durch Vorlage ärztlicher
Bescheinigungen.
- Rücktritt bei geschlossenen Kursen durch die Stiftung
Die Stiftung ist berechtigt ohne Leistung von Schadenersatz oder sonstiger Ersatzansprüche vom Vertrag zurückzutreten, wenn
- der Veranstalter seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt,
- durch die beabsichtigte Veranstaltung eine Störung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung oder eine Schädigung des Ansehens der Stiftung zu befürchten ist oder die Veranstaltung gegen geltendes Recht verstößt,
- die Belegungskapazitäten, einschließlich der Probenräume und des Inventars infolge höherer
Gewalt nicht zur Verfügung gestellt werden können.
- Rücktritt bei geschlossenen Kursen durch den Vertragspartner
- Eine Stornierung bis zu 3 Monaten vor Kursbeginn ist ohne Kosten möglich. Bei einer Kursabsage in einem Zeitraum von weniger als 3 Monate bis 4 Wochen vor Kursbeginn sind Stornokosten in Höhe von 50 %, bei einer Kursabsage von weniger als 4 Wochen vor Kursbeginn in Höhe von 90 % der erwarteten Einnahmen zu entrichten.
- Die Festlegungen des § 4, Abs. 4, Ziffer a gelten auch bei einer Reduzierung der ursprünglich vertraglich vereinbarten Teilnehmeranzahl, wenn die Gründe für die Reduzierung vom Vertragspartner zu vertreten sind.
- Bei einer Reduzierung der Teilnehmerzahl aus Gründen, die der Vertragspartner nicht zu
vertreten hat, ist der Vertragspartner von der Leistung befreit.
Gründe, die der Vertragspartner nicht zu vertreten hat liegen insbesondere vor bei plötzlichen Erkrankungen oder in Fällen höherer Gewalt. Die Nachweispflicht liegt beim Vertragspartner, beispielsweise durch Vorlage ärztlicher Bescheinigungen.
§ 5 Zahlungsbedingungen, Verzug
Die Bezahlung erfolgt auf Rechnung. Zahlungsverpflichtungen werden mit Zugang der Rechnung fällig. Der Zahlungseingang des Rechnungsbetrages muss bis spätestens 14 Tage vor Kurs- bzw. Veranstaltungsbeginn auf das Konto der Stiftung erfolgen. Der Nachweis über eine getätigte Überweisung kann in strittigen Fällen vom Vertragspartner durch die Vorlage eines Bankbeleges verlangt werden.
In Ausnahmefällen kann nach vorheriger Zustimmung durch die Stiftung eine Barzahlung am
Anreisetag an der Rezeption vorgenommen werden.
Bei Nichtzahlung, offenem Zahlungseingang und fehlendem Nachweis über eine getätigte
Überweisung bis Beginn des Kurses/der Veranstaltung kann die Leistung oder die Teilnahme verweigert
werden.
Zahlungen auf alle Rechnungen erfolgen nach den in der Rechnung genannten oder nach vertraglich
vereinbarten Bedingungen. Für jede Mahnung nach Fälligkeit werden 2,50 Euro Mahnkosten berechnet.
Die Geltendmachung von Schadenersatz wegen Verzugs behält sich die Stiftung vor.
§ 6 Preise und Änderungen
Die Höhe der Zahlungsverpflichtungen ergeben sich für offene Kurse aus der Ausschreibung. Bei
geschlossenen Kursen ergeben sich die Zahlungsverpflichtungen aus der
Belegungsvereinbarung.Vertragspartner mit Anspruch auf ermäßigte Preise müssen den Nachweis zur
Berechtigung der Ermäßigung unaufgefordert mit der Anmeldung erbringen. Bei Nichteinreichung der
Ermäßigungsnachweise wird grundsätzlich der volle Preis fällig.Für Anmeldungen zu offenen Kursen,
die nach ausgeschriebenen Anmeldeschluss eingehen (es gilt der Posteingang in der Stiftung Kloster
Michaelstein) und für die eine Kursteilnahme noch möglich ist, kann ein zusätzlicher
Bearbeitungsaufschlag berechnet werden.Änderungen des Kursangebotes oder der Preise aus aktuellem
Anlass behält sich die Stiftung vor.
§ 7 An- und Abreise
Die reservierten Gästezimmer/Beherbergungen stehen am Anreisetag ab 15.00 Uhr zu Verfügung und
müssen bis spätestens 18.00 Uhr bezogen werden.
Am Tag der Abreise ist das Gästezimmer/die Beherbergung durch den Vertragspartner bis 9.00
Uhr zu räumen.
Ausnahmen von den genannten Zeiten können bei gegebenen Voraussetzungen rechtzeitig (i.d.R.
bei Vertragsabschluss bzw. Anmeldung) mit der Stiftung vereinbart werden.
§ 8 Haftung
Der Vertragspartner hat die von ihm durch die Stiftung zur Nutzung überlassene Einrichtung der
Übernachtungs- und Seminarräume während der Dauer der Kurse pfleglich zu behandeln. Dies betrifft
auch Instrumente, Medien, Tagungstechnik und das sonstige Inventar. Er haftet für Schäden, die er
durch schuldhafte Verletzung ihm obliegender Sorgfaltspflichten an der Einrichtung als auch an
Instrumenten, Medien, Tagungstechnik oder sonstigem Inventar verursacht.
Die Kosten der Beseitigung von Schäden, die während oder nach dem Kurs/der Veranstaltung
festgestellt werden, gehen zu Lasten des Vertragspartners.
§ 9 Haftungsausschluss
Die Stiftung haftet nicht für Verlust oder Beschädigung des persönlichen Eigentums der
Vertragspartner. Dies gilt insbesondere für mitgebrachte Musikinstrumente.
§ 10 Nebenabreden
Nebenabreden zum Vertrag können in Ausnahmefällen vereinbart werden. Sie bedürfen in jedem Fall
der Schriftform und Unterschrift beider Vertragspartner.
§ 11 Schlussbestimmungen
Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten. Die
Hausordnung der Stiftung Kloster Michaelstein ist Bestandteil der allgemeinen Bedingungen. Der
Vertragspartner erkennt diese allgemeinen Bedingungen und die Hausordnung der Stiftung Kloster
Michaelstein an. Für etwaige Streitigkeiten aus diesem Vertrag und seine Erfüllung gilt als
Gerichtsort Wernigerode, insoweit eine Gerichtsstandvereinbarung gemäß § 38 ZPO zulässig ist.